Sind Ihre Mitarbeiter vor Strahlung geschützt?

Mit der EMFV wurde in Deutschland die Arbeitsschutz-
Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht umgesetzt.
Zur Erleichterung der Durchführung, wurde durch die
Kommission im November 2015 einen nicht
verbindlichen Leitfaden mit bewährten Verfahren im
Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU
- Elektromagnetische Felder bereitgestellt.

Die Gesetzeslage

 

Jeder Arbeitgeber in der Bundesrepublik ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz von Beschäftigten professionell beurteilen zu lassen.

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen, die Berechnungen oder die Bewertungen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber dazu nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich von fachkundigen Personen beraten zu lassen.

Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

 

 

 

 

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Die Identifikation von den Störquellen, die am höchsten strahlen, ist essentiell wichtig, um so zielgerichtet zu möglichen Gegenmaßnahmen beraten zu können. Einzigartig hierbei ist die geospatiale Darstellung und Auswertung, die emfeld-Analyse.

EMFV
EMFV

Gibt es Ausnahmen?

 

Lediglich das Bundesministerium der Verteidigung kann für Beschäftigte, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, soweit öffentliche Belange dies zwingend erfordern, insbesondere für Zwecke der Verteidigung oder zur Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.

 


Wir bewerten Strahlung

 

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz von Beschäftigten auftreten oder auftreten können.

Ist dies der Fall, hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dazu sind die auftretenden Expositionen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik zu ermitteln und entsprechend zu bewerten.

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